Wie ermitteln Gebäudereinigungsunternehmen ihre Angebotspreise ?
Sicher haben Sie sich schon mal gefragt, wie ein Gebäudereinigungsunter-nehmen seine Angebotspreise ermittelt. Nachfolgend möchte ich Ihnen aufzeigen, wie seriöse in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen kalkulieren und von welchen Faktoren die Kalkulation abhängig ist. Nachfolgend ist ein Kalkulationsbeispiel eines großen Reinigungsunter-nehmens dargestellt.
Die Kalkulation eines Gebäudereinigungsunternehmens ist von folgenden Punkten abhängig:
1.Arten der Reinigungsleistung:
- Baureinigung
- Fassadenreinigung und Denkmalpflege
- Glasreinigung
- Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Grundreinigung)
- Krankenhausreinigung
- Industriereinigung
- Weitere Reinigungen (Hotels, Theater, Kirchen, Messen, Flughäfen, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen)
2. Größe der zu reinigenden Flächen
Wie viel Quadratmeter sind zu reinigen
3. Reinigungsturnus
Wie oft pro Woche werden die Flächen gereinigt
4. Reinigungstempo
Wie viel Zeit benötigt man für welche Flächen
5. Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes
Hier wird kurz beispielhaft erläutert, wie ein Gebäudereinigungsunternehmen den Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung in Abhängigkeit der eigenen Kostenstruktur des Unternehmens und unter Beachtung der tarifvertraglichen Vorgaben in Form einer Zuschlagskalkulation ermittelt. Jedes Gebäudereinigungsunternehmen hat andere Strukturen, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Größe des Fuhrparks, Krankenstand der Mitarbeiter. Hier sind nur einige Punkte genannt, welche die Kostenstruktur eines Reinigungs-unternehmens beeinflussen. In der nachfolgenden Tabelle wird die Ermittlung verschiedener Stundenverrechnungssätze kurz dargestellt.
Bespielberechnung eines Stundenverrechnungssatzes (Unterhaltsreinigung alte Bundesländer Stand 2018) | ||||
1.00 Produktivlöhne | 100,00% | 10,30 € | ||
2.00 Lohngebundene Kosten | ||||
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) | ||||
2.11 Krankenversicherung auf Produktivlohn | ermäßigter Beitragssatz | 7,00% | 0,72 € | |
2.12 Rentenversicherung auf Produktivlohn | 9,35% | 0,96 € | ||
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Produktivlohn | 1,50% | 0,15 € | ||
2.14 Pflegeversicherung auf Produktivlohn | 1,28% | 0,13 € | ||
2.15 U2 Mutterschaftsaufwendungen | 0,39% | 0,04 € | ||
2.16 U3 Insolvenzgeldumlage | 0,09% | 0,01 € | ||
2.17 Gesetzliche Unfallversicherung | 1,03% | 0,11 € | ||
Zwischensumme der Positionen unter 2.10 | 20,64% | 2,13 € | ||
2.20 Soziallöhne | ||||
2.21 Gesetzliche Feiertage | 5,16% | 0,53 € | ||
Sozialversicherung auf Pos. 2.21 | 1,06% | 0,11 € | ||
2.22 Urlaubsentgelt | 13,96% | 1,44 € | ||
Sozialversicherung auf Pos. 2.22 | 2,88% | 0,30 € | ||
2.23 Arbeitsfreistellung | 0,48% | 0,05 € | ||
Sozialversicherung auf Pos. 2.23 | 0,10% | 0,01 € | ||
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | 5,78% | 0,60 € | ||
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 | 1,19% | 0,12 € | ||
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld | 0,33% | 0,03 € | ||
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 | 0,07% | 0,01 € | ||
Zwischensumme Soziallöhne inkl. SV-Beiträge auf Soziallöhne | 31,01% | 3,19 € | ||
Summe Sozialversicherungsbeiträge + Soziallöhne | 51,65% | 5,32 € | ||
2.30 Zusätzliche lohngebundene Kosten | ||||
2.31 Haftpflichtversicherung | 0,20% | 0,02 € | ||
2.32 Sonstige Personalkosten | 2,00% | 0,21 € | ||
Zwischensumme lohngebundene Kosten | 53,85% | 5,55 € | ||
3.00 Sonstige auftragsbezogene Kosten | ||||
3.10a Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter inkl. Sozialer Folgekosten | 4,80% | 0,49 € | ||
3.10b Gehälter Objektleiter | 1,40% | 0,14 € | ||
3.20 Fahrtkostenzuschuss | 0,00% | – € | ||
3.30 Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, Afa, etc. | 2,80% | 0,29 € | ||
3.40 Sondereinzelkosten | 0,80% | 0,08 € | ||
Zwischensumme sonstige auftragsbezogene Kosten | 9,80% | 1,01 € | ||
4.0 Unternehmensbezogene Kosten | ||||
4.10 Gehälter | ||||
4.11 Gehälter technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | 0,00% | – € | ||
4.12 Gehälter kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | 12,00% | 1,24 € | ||
4.20 Fuhrparkkosten | 5,60% | 0,58 € | ||
4.30 Fertigungshilfskosten | – € | |||
4.31 Löhne Hilfsdienste, inkl. Lohnfolgekosten | 0,80% | 0,08 € | ||
4.32 sonstige Betriebskosten | 0,00% | – € | ||
4.40 Schwerbehindertenabgabe | 0,00% | – € | ||
4.50 Sonstige Verwaltungskosten | 7,63% | 0,79 € | ||
4.60 Betriebsratskosten | 0,00% | – € | ||
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.) | 0,17% | 0,02 € | ||
4.80 Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge | 0,14% | 0,01 € | ||
Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten | 26,34% | 2,71 € | ||
5. Selbstkosten (Summe 1 bis 4) | 189,99% | 19,57 € | ||
6.00 Gewerbesteuer | 1,10% | 0,11 € | ||
7.00 Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten | 4,00% | 0,41 € | ||
Kalkulationszuschlag (Unternehmerzuschlag auf Fertigungslohn) | 95,09% | 9,79 € | ||
Stundenverrechnungssatz | 195,09% | 20,09 € |
Der so ermittelte Stundenverrechnungssatz wird nun mit der zu reinigenden Fläche in Abhängigkeit des Reinigungstempos und des Reinigungsturnus multipliziert.
Kleines Beispiel:
Ein Auftraggeber hat ein Bürogebäude mit 5.000 qm Gesamtfläche und möchte nur die Büroflächen von insgesamt 4.580 qm reinigen lassen. Die anderen Flächen, wie z.B. Treppenhäuser werden vom Hausmeister gereinigt.
Vorgaben:
- Hier handelt es sich um Unterhaltsreinigungsarbeiten
- Die zu reinigenden Büroflächen betragen 4.580 qm
- Der Reinigungsturnus beträgt 5 x wöchentlich (entspricht 250 Reinigungen im Jahr)
- Die Reinigungskraft schafft circa 230 qm Bürofläche pro Stunde zu reinigen
- Stundenverrechnungssatz in der Unterhaltsreinigung 20,09 Euro/Stunde
Auftragskalkulation des Gebäudereinigungsunternehmens:
4.580 qm : 230 qm/Std = 19.91 Stunden Arbeitszeit pro Reinigung
19,91 Stunden x 250 (5 x wöchentl.) Reinigungen pro Jahr = 4.978,26 Stunden/Jahr
4.978,26 Stunden/Jahr x 20,09 Euro/Stunde = 100.013,25 Euro/Jahr
100.013,25 Euro/Jahr : 12 Monate = 8.334,44 Euro/Monat
100.013,25 Euro/Jahr : 250 Reinigungen/Jahr = 400,05 Euro pro Reinigung
Angebotspreis somit:
Die Unterhaltsreinigung Ihrer Büroflächen (5 x wöchentlich Mo-Fr.) bieten wir für einen Angebotspreis pro Monat wie folgt an:
8.334,44 Euro Netto
1.583,54 Euro MwSt
9.917,98 Euro Bruttoangebotspreis
Tarifvertragliche Regelungen
Seit dem 01.01.2008 sind drei Tarifverträge, den Lohn im Gebäudereiniger-Handwerk betreffend, in Kraft getreten. Dies ist auf die Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit 01.07.2007 zurückzuführen.
- Rahmentarifvertrag
- Lohntarifvertrag
- Mindestlohntarifvertrag
- Mindestlohntarifvertrag/Entsendegesetz
- Zusätzliches Urlaubsgeld
Mindestlohntarifvertrag
Der Mindestlohntarifvertrag legt die Mindestlöhne in 2 der insgesamt 9 Lohngruppen des Gebäudereiniger-Handwerks fest. Genauer gesagt, es wurden die Löhne der Lohngruppen 1 und 6 für die jeweiligen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland von den Tarifvertragsparteien vereinbart. Diese Lohngruppen (Lohngruppe 1: Unterhaltsreinigung und Lohngruppe 6: Glasreinigung) sind die beschäftigungsintensivsten und somit auch die Sparten des Gebäudereiniger-Handwerks, in dem die meisten Umsätze erzielt werden.
Lohntarifvertrag
Der Lohntarifvertrag regelt die tariflichen Löhne und Ausbildungsvergütungen in den restlichen Lohngruppen für die jeweiligen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem legt dieser fest, welche Betriebe überhaupt diesem Tarifvertrag unterworfen sind indem die zuzurechnenden Tätigkeiten näher beschrieben werden.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Hier sind Regelungen über ein zusätzliches Urlaubsentgelt enthalten.
Unsere Dienstleistung
Da wir die Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks kennen und über umfangreiche Kennzahlen (Reinigungsgeschwindigkeiten) aus allen Reinigungsarten verfügen, können wir für Sie bereits bestehende Angebote überprüfen. Von Ihnen benötigen wir dazu lediglich den Reinigungsturnus, die Reinigungsart (wie z.B. Unterhaltsreinigung), die zu reinigenden Flächen und die Art der Nutzung der Flächen (Büro, WC-Anlage etc.).