Bespielkalkulation

Wie ermitteln Gebäudereinigungsunternehmen ihre Angebotspreise ?

Sicher haben Sie sich schon mal gefragt, wie ein Gebäudereinigungsunternehmen seine Angebotspreise ermittelt. Nachfolgend möchte ich Ihnen aufzeigen, wie seriöse in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen kalkulieren und von welchen Faktoren die Kalkulation abhängig ist. Nachfolgend ist ein Kalkulationsbeispiel eines großen Reinigungsunternehmens dargestellt.

Die Kalkulation eines Gebäudereinigungsunternehmens ist von folgenden Punkten abhängig:

1. Arten der Reinigungsleistung:

  • Baureinigung
  • Fassadenreinigung und Denkmalpflege
  • Glasreinigung
  • Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Grundreinigung)
  • Krankenhausreinigung
  • Industriereinigung
  • Weitere Reinigungen (Hotels, Theater, Kirchen, Messen, Flughäfen, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen)

2. Größe der zu reinigenden Flächen

Wie viel Quadratmeter sind zu reinigen

3. Reinigungsturnus

Wie oft pro Woche werden die Flächen gereinigt

4. Reinigungstempo

Wie viel Zeit benötigt man für welche Flächen

 5. Ermittlung eines Stundenverrechnungssatzes

Hier wird kurz beispielhaft erläutert, wie ein Gebäudereinigungsunternehmen den Stundenverrechnungssatz für die Unterhaltsreinigung in Abhängigkeit der eigenen Kostenstruktur des Unternehmens und unter Beachtung der tarifvertraglichen Vorgaben in Form einer Zuschlagskalkulation ermittelt. Jedes Gebäudereinigungsunternehmen hat andere Strukturen, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Größe des Fuhrparks, Krankenstand der Mitarbeiter. Hier sind nur einige Punkte genannt, welche die Kostenstruktur eines Reinigungsunternehmens beeinflussen. In der nachfolgenden Tabelle wird die Ermittlung verschiedener Stundenverrechnungssätze kurz dargestellt.

Der so ermittelte Stundenverrechnungssatz wird nun mit der zu reinigenden Fläche in Abhängigkeit des Reinigungstempos und des Reinigungsturnus multipliziert.

Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung

Am Beispiel eines sozialversicherten Beschäftigten

1.00Produktivlöhne100,00 %
Tariflohn Unterhaltsreinigung13,00 €
2.00Lohngebundene Kosten
2.10Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11Krankenversicherung auf Produktivlohn7,30 %
2.12Rentenversicherung auf Produktivlohn9,30 %
2.13Arbeitslosenversicherung auf Produktivlohn1,20 %
2.14Pflegeversicherung auf Produktivlohn1,53 %
2.15U2 Mutterschaftsaufwendungen0,50 %
2.16U3 Insolvenzgeldumlage0,09 %
2.17Gesetzliche Unfallversicherung2,13 %
Zwischensumme der Positionen unter 2.1022,05 %
2.20Soziallöhne
2.21Gesetzliche Feiertage4,94 %
Sozialversicherung auf Pos. 2.211,15 %
2.22Urlaubsentgelt14,35 %
Sozialversicherung auf Pos. 2.223,23 %
2.23Arbeitsfreistellung0,48 %
Sozialversicherung auf Pos. 2.230,08 %
2.24Lohnfortzahlung im Krankheitsfall4,78 %
Sozialversicherung auf Pos. 2.241,08 %
2.25Zusätzliches Urlaubsgeld0,17 %
Sozialversicherung auf Pos. 2.250,00 %
Zwischensumme Soziallöhne inkl. SV-Beiträge auf Soziallöhne30,26 %
Summe Sozialversicherungsbeiträge + Soziallöhne52,31 %
2.30Zusätzliche lohngebundene Kosten
2.31Haftpflichtversicherung0,50 %
2.32Sonstige Personalkosten0,00 %
Zwischensumme lohngebundene Kosten52,81 %
3.00Sonstige auftragsbezogene Kosten
3.10aLöhne für Aufsichten / Vorarbeiter inkl. Sozialer Folgekosten12,85 %
3.10bGehälter Objektleiter1,25 %
3.20Fahrtkostenzuschuss0,00 %
3.30Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, Afa, etc.4,60 %
3.40Sondereinzelkosten0,00 %
Zwischensumme sonstige auftragsbezogene Kosten18,70 %
4.00Unternehmensbezogene Kosten
4.10Gehälter
4.11Gehälter technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten0,65 %
4.12Gehälter kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten1,60 %
4.20Fuhrparkkosten0,20 %
4.30Fertigungshilfskosten
4.31Löhne Hilfsdienste, inkl. Lohnfolgekosten0,00 %
4.32Sonstige Betriebskosten0,00 %
4.40Schwerbehindertenabgabe0,90 %
4.50Sonstige Verwaltungskosten1,80 %
4.60Betriebsratskosten0,75 %
4.70Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.)0,20 %
4.80Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge0,14 %
Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten6,24 %
5.00Selbstkosten (Summe 1 bis 4)177,75 %
6.00Gewerbesteuer1,50 %
7.00Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten3,00 %
Kalkulationszuschlag (Unternehmerzuschlag auf Fertigungslohn)82,25 %
Stundenverrechnungssatz182,25 %
Stundenverrechnungssatz23,69 €

Kleines Beispiel:

Ein Auftraggeber hat ein Bürogebäude mit 4.580 qm Gesamtfläche und möchte diese reinigen lassen.

Vorgaben:

  • Hier handelt es sich um Unterhaltsreinigungsarbeiten
  • Die zu reinigenden Büroflächen betragen 4.580 qm
  • Der Reinigungsturnus beträgt 5 x wöchentlich (entspricht 250 Reinigungen im Jahr)
  • Die Reinigungskraft schafft circa 230 qm Bürofläche pro Stunde zu reinigen
  • Stundenverrechnungssatz in der Unterhaltsreinigung 23,69 Euro/Stunde

Auftragskalkulation des Gebäudereinigungsunternehmens:

4.580 qm : 230 qm/Std19.91Arbeitsstunden pro Reinigung
19,91 Stunden x 250 Reinigungen pro Jahr4.978,26Stunden/Jahr
4.978,26 Stunden/Jahr x 23,69 Euro/Stunde117.934,97Euro/Jahr
117.934,97 Euro/Jahr : 12 Monate9.827,91Euro/Monat
117.934,97 Euro/Jahr : 250 Reinigungen/Jahr471,74Euro pro Reinigung

Angebotspreis somit:

Die Unterhaltsreinigung Ihrer Büroflächen (5 x wöchentlich Mo-Fr.) bieten wir für einen monatlichen Angebotspreis wie folgt an:

9.827,91 Euro Nettoangebotspreis
1.867,30 Euro Mehrwertsteuer (19 %)
11.695,21 Euro Bruttoangebotspreis

Tarifvertragliche Regelungen

Zurzeit (stand November 2022) gelten drei Tarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk.

  1. Lohntarifvertrag
  2. Mindestlohntarifvertrag
  3. Rahmentarifvertrag

1. Lohntarifvertrag

Der Lohntarifvertrag regelt die tariflichen Löhne und Ausbildungsvergütungen. Außerdem legt dieser fest, welche Betriebe überhaupt diesem Tarifvertrag unterworfen sind, indem die zuzurechnenden Reinigungstätigkeiten näher beschrieben werden. Der Lohntarifvertrag gilt einheitlich für alle Gebäudereinigungsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Unterscheidung nach Ost- und Westdeutschland gibt es seit dem 01. Dezember 2020 nicht mehr.

2. Mindestlohntarifvertrag

Der Mindestlohntarifvertrag legt die Mindestlöhne in zwei der insgesamt neun Lohngruppen des Gebäudereiniger-Handwerks fest. Diese betreffen die Löhne der Lohngruppen 1 und 6. Diese Lohngruppen (Lohngruppe 1: Unterhaltsreinigung und Lohngruppe 6: Glasreinigung) sind die beschäftigungsintensivsten und somit auch die Sparten des Gebäudereiniger-Handwerks, in dem die meisten Umsätze erzielt werden. Die Tarifvertragsparteien haben auf Antrag beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Allgemeinverbindlichkeit dieses Mindestlohntarifvertrag beantragt. Diese wurde dann per Rechtsverordnung nach § 7 des Entsendegesetzes vom Minister erlassen.

3. Rahmentarifvertrag

Der Rahmentarifvertrag, den man auch als Manteltarifvertrag bezeichnen könnte, regelt in ausführlicher Form alle anderen wesentlichen Punkte, wie z.B. Urlaubsansprüche, Zuschläge, Lohneingruppierungen etc., die für Arbeitgeber und -nehmer der Gebäudereinigerbranche wichtig sind.

Unsere Dienstleistung

Da wir die Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks kennen und über umfangreiche Kennzahlen (Reinigungsgeschwindigkeiten) aus allen Reinigungsarten verfügen, können wir für Sie bereits bestehende Angebote überprüfen. Von Ihnen benötigen wir dazu lediglich den Reinigungsturnus, die Reinigungsart (wie z.B. Unterhaltsreinigung), die zu reinigenden Flächen und die Art der Nutzung der Flächen (Büro, WC-Anlage etc.).